Synode H.B. beschließt Trauung für Alle

Landessuperintendent Hennefeld: „Wichtiger Schritt für unsere Reformierte Kirche“

In der evangelisch-reformierten Kirche (Evangelische Kirche H.B.) wird künftig auch homosexuellen Paaren die Trauung offen stehen. Darauf hat sich die Synode H.B., das reformierte Kirchenparlament, am Samstag, 16. März, in Linz einstimmig geeinigt. Damit ist eine völlige Gleichstellung verheirateter homo- und heterosexueller Paare erreicht, heißt es von der Kirchenleitung.

 

„Der Beschluss unserer Synode, die Trauung für alle einzuführen, ist kein großer aber ein wichtiger Schritt für unsere Reformierte Kirche“, betont Landessuperintendent Thomas Hennefeld gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Hennefeld weiter: „Damit wurden die letzten Reste an Diskriminierung gegenüber homosexuellen Menschen beseitigt, die in der Vergangenheit viel Leid erfahren haben. Ab nun können in unserer Kirche alle Paare getraut werden und bekommen dafür den Segen. Und das ist gut so.“

 

Für eingetragene Partnerschaften wird es (wie bisher) die Möglichkeit einer Segnung im Gottesdienst geben. Beim Beschluss in Linz ist die Synode dem Antrag des Theologischen Ausschusses einstimmig gefolgt. Bereits seit 1999 waren in der reformierten Kirche Segnungen homosexueller Paare in öffentlichen Gottesdiensten möglich gewesen. Anlass zur neuerlichen Diskussion um die „Ehe für alle“ war die seit Jänner bestehende Möglichkeit zivilrechtlicher Eheschließungen von Homosexuellen.

 

Die Synode der Evangelische Kirche H.B. setzt sich laut Kirchenverfassung aus den GemeindepfarrerInnen, gewählten Presbyterinnen und Presbytern – also ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern – und je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Theologischen Fakultät, der ReligionslehrerInnen sowie der Diakone und Diakoninnen zusammen. Zur Evangelisch-reformierten Kirche in Österreich gehören rund 13.000 Mitglieder in 9 Pfarrgemeinden.
Linz (epdÖ)

 

Hier der Beschluss im Wortlaut: 

 

Die Evangelische Kirche H.B. bietet allen Paaren, von denen mindestens ein Teil evangelisch ist und die eine standesamtliche Heiratsurkunde vorlegen, eine kirchliche Trauung an. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Matrikenordnung in der gültigen Fassung, die in ihren Bestimmungen zur kirchlichen Trauung nicht zwischen hetero- und homosexuellen Paaren unterscheidet.

 

Für alle anderen Paare, ob verpartnert oder als Lebensgemeinschaft, gilt weiterhin das Kirchengesetz der Kirche H.B. über die „Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften (heterosexuell und homosexuell), einschließlich der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung nach der vom Oberkirchenrat im Jahr 2000 ausgearbeiteten Form.

 

Bei Paaren, die bisher schon die Möglichkeit eines Segnungsgottesdienstes in Anspruch genommen haben und jetzt standesamtlich verheiratet sind, ist der seinerzeitige Eintrag im Segnungsbuch auf Antrag nachträglich in das Traubuch des jeweiligen Jahres zu übertragen. Die Möglichkeit für eine Pfarrerin oder eine Pfarrerin, sowohl eine Trauung, als auch eine Segnung aus Gewissengründen abzulehnen, bleibt weiterhin durch Absatz B 1 des Kirchengesetzes über die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften gewährleistet. 

 

Die Evangelische Pfarrgemeinde A. und H.B. Bludenz wird gefördert von der Stadt Bludenz